Immissionsschutz

TA Luft 2002

Ihre Allgemeinen Anforderungen in der Bedeutung für die Chemische Industrie

Die Anforderungen zum Schutz unserer Umwelt sind gleichermaßen einer Entwicklung unterworfen wie die Ansprüche an unseren Lebensstandard. Eine in diesem Sinne erfolgte Weiterentwicklung und Neuerung zum Stand der Technik im Umweltschutz - insbesondere für den Bereich der Luftreinhaltung - stellt die seit dem 1. Oktober 2002 geltende TA Luft dar, sie entspricht somit diesem gesellschaftlichen und politischen Anspruch. Die zum Teil sehr umfangreichen Änderungen im Vergleich zur bisher maßgeblichen TA Luft ’86 spiegeln sich in einer Vielzahl materieller und rechtlicher Festsetzungen wieder, obwohl die Grundstruktur der TA Luft ’86 weitest gehend beibehalten wurde. Der wesentliche Anlass zur Anpassung der Verwaltungsvorschrift resultierte allerdings aus den folgenden Europäischen Vorschriften:

Zur Luftqualitäts-Rahmenrichtlinie sind weitere Tochterrichtlinien zu Polyzyklischen Aromatischen Kohlenwasserstoffen, Cadmium, Arsen, Nickel und Quecksilber in Vorbereitung. Die von der EU in den Umweltrichtlinien festgesetzten neuen Umweltqualitätsnormen sind als Immissionswerte in der 22. BImSchV - aber gleichfalls (also doppelt) in der TA Luft 2002 enthalten. Der Grund hierfür liegt darin begründet, als die IVU-Richtlinie über den Artikel 10 Immissionswerte mit Forderungen an die Genehmigung von Industrieanlagen verknüpft. Auf diese Weise hat der Vorschriftengeber sichergestellt, dass die immissionsseitigen Begrenzungen bei der Zulassung von Industrieanlagen unmittelbar angewendet werden. Die grundsätzlichen Regelungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen (Nr. 4. TA Luft) sowie zur Vorsorge gegen schädliche Umwelteinwirkungen (Nr. 5. TA Luft) sind in dieser Fachzeitschrift "Immissionsschutz" in den Ausgaben 1 (März 2003) und 2 (Juli 2003) dargestellt worden Die nachfolgenden Ausführungen stellen daher die "Allgemeinen Anforderungen zur Emissionsbegrenzung" im Kapitel 5.2 der TA Luft differenzierter in den Focus.

Seiten 114 - 124

Zitierfähig mit Smartlink: http://www.IMMISSIONSSCHUTZdigital.de/IMS.03.2004.114