Zur Minderung der Umweltfolgen durch Schiffsemissionen sowie zur Verbesserung der Luftqualität in Küstenregionen und Hafenstädten wurde mit der Revision der Internationalen Konvention zur Verhinderung von Verschmutzungen durch Schiffe (MARPOL) Annex VI die schrittweise Verbesserung der Treibstoffqualität weltweit festgeschrieben und der Weg zur Einführung von regionalen Emissionskontrollgebieten frei gemacht. Als Alternative zu schwefelarmen Treibstoffen können entsprechend Regulation 3 MARPOL Annex VI alternative technische Methoden zur Emissionsreduktion zum Einsatz kommen. Für die Abgasnachbehandlung werden sogenannte Abgaswäscher (Scrubber) eingesetzt. Diese Abgaswäscher produzieren Abwasser, das die ausgewaschenen Abgasbestandteile enthält und das in die Meeresumwelt eingeleitet wird. Daraus ergeben sich sowohl Konflikte mit dem Meeressschutz als auch mit der Vereinbarkeit in der Umsetzungspraxis der Wasserrahmenrichtlinie, die bislang noch weitgehend ungelöst sind.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7776.2016.02.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7776 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2016 |
Veröffentlicht: | 2016-05-27 |
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