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Das neue Europäische Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister
Am 24. Februar 2006 ist die Verordnung über die Schaffung eines Europäischen Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregisters in Kraft getreten und gilt damit gemäß Artikel 249 EG unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten.
Die Verordnung führt das Pollutant Release and Transfer Register (PRTR) ein. Damit soll die Öffentlichkeit regelmäßig sowohl über wesentliche Emissionen von Schadstoffen, als auch über das Verbringen der Abfälle aus Industriebetrieben informiert werden. Erheblich ist dabei die Erweiterung der Berichtspflichten von Betreibern aller Industrieanlagen, die unter anderem nach den Vorschriften des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) genehmigungsbedürftig sind. Damit sind bei Erreichen bestimmter Schwellenwerte nahezu alle umweltintensiven Anlagen betroffen.
Seiten 116 - 122
Zitierfähig mit Smartlink: http://www.IMMISSIONSSCHUTZdigital.de/IMS.03.2006.116
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