Mit Erscheinen der 41. BImSchV am 2. Mai 2013 wurden die bis dahin in den Bundesländern angewandten Richtlinien und Erlasse zur Bekanntgabe von Stellen für Ermittlungen im Immissionsschutz in einer Bundesverordnung gebündelt und sowohl technisch als auch rechtlich auf einen aktuellen Stand gebracht. Wesentliches Ziel war dabei, ein bundesweit einheitliches und der Bedeutung der Aufgabe angemessenes Qualitätsniveau für Ermittlungen im gesetzlich geregelten Bereich zu definieren. Die Verordnung liefert den zuständigen Länderbehörden einen Vollzugsrahmen, die privaten Untersuchungsstellen bekannt zu geben, ihre Tätigkeit durch geeignete Maßnahmen zu überwachen, bei Pflichtverletzungen der Stellen zu handeln und somit eine vergleichbare Vorgehensweise in allen Ländern sicherzustellen. Hier soll nun eine erste Bilanz über die Auswirkungen der neu geregelten Qualitätssicherung der § 29b Messstellen im Bereich der Emissionsermittlungen gezogen werden, und es sollen Möglichkeiten für die zukünftige Entwicklung in diesem Bereich aufgezeigt werden.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7776.2016.02.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7776 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2016 |
Veröffentlicht: | 2016-05-27 |
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