Inhalt » Archiv » Ausgabe 02/2010 » Die Geruchsimmissions-Richtlinie aus Sicht des Juristen – Rechtliche Einordnung der GIRL und Anwendung der GIRL in der neuesten Rechtsprechung

Die Geruchsimmissions-Richtlinie aus Sicht des Juristen – Rechtliche Einordnung der GIRL und Anwendung der GIRL in der neuesten Rechtsprechung

Die Geruchsimmissions-Richtlinie (GIRL) ist das einzige Regelwerk, das ein Gesamtsystem zur Ermittlung von Geruchsimmissionen vorsieht sowie Immissionswerte für Geruch aufstellt und auf diesem Wege den Begriff „schädliche Umwelteinwirkungen“ aus § 3 Abs. 1 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) für Geruchsimmissionen konkretisiert. Mit der GIRL soll bis zum Erlass bundeseinheitlicher Verwaltungsvorschriften im Interesse der Gleichbehandlung sichergestellt werden, dass bei der Beurteilung von Geruchsimmissionen und den daraus ggf. folgenden Anforderungen an Anlagen mit Geruchsemissionen einheitliche Maßstäbe zur Anwendung kommen. Zwar hat die GIRL bisher auf Bundesebene keine rechtliche Verbindlichkeit erlangt. Die meisten Bundesländer haben die GIRL aber auf dem Erlasswege als bindende Verwaltungsvorschrift auf Landesebene eingeführt, so dass sie dort in Genehmigungsverfahren zu berücksichtigen ist. Auch von der Rechtsprechung wird die GIRL mittlerweile als „Orientierungshilfe bei der Beurteilung von Geruchsimmissionen“ herangezogen. Der Beitrag stellt dar, wie die GIRL rechtlich einzuordnen ist, welche Neuregelungen mit der GIRL 2008 eingeführt worden sind und wie die GIRL 2008 von der Rechtsprechung aufgenommen wird.

Seiten 81 - 86

Zitierfähig mit Smartlink: http://www.IMMISSIONSSCHUTZdigital.de/IMS.02.2010.081

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