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Die neue Bundeseinheitliche Praxis bei der Überwachung der Emissionen
Die Novellierungen der TA Luft, der 13. und 17. BImSchV haben eine Überarbeitung der Bundeseinheitlichen Praxis bei der Überwachung der Emissionen notwendig gemacht. Diese Regelung ist Mitte des letzten Jahres erschienen. Die Überarbeitung berücksichtigt die neuen Vorgaben der gesetzlichen Regelungen und legt auch das Verfahren der Validierung der Messwerte, besonders die Beurteilung der Messunsicherheit, fest. Im Wesentlichen haben sich dadurch die Anforderungen an Auswertesysteme geändert.
Seiten 78 - 80
Zitierfähig mit Smartlink: http://www.IMMISSIONSSCHUTZdigital.de/IMS.02.2006.078
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