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Gender-Aspekte im Umweltschutz eine überflüssige Diskussion?
Der Begriff Gender Mainstreaming ist noch nicht sehr alt, gerade mal etwa 20 Jahre er wurde auf der Weltfrauenkonferenz in Nairobi 1985 zum ersten Mal verwendet. Er bedeutet, dass es Kernprinzip oder Hauptaufgabe (mainstreaming) in einer Institution sein sollte, die besondere Lage und Sicht beider Geschlechter (gender) umfassend zu berücksichtigen. Mittlerweile ist der Begriff weit verbreitet, aber nicht in allen Köpfen und nicht nur positiv, wobei es nicht nur Männer sind, die bisweilen darüber lächeln. Immerhin ist Gender Mainstreaming seit 2000 in der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien verankert: Alle Bundesministerien hatten und haben demgemäß den Gender-Aspekt in ihren Ressorts zu implementieren. Fünf Jahre später wurde Gender Mainstreaming z. B. auch Bestandteil der Gemeinsamen Geschäftsordnung der nordrhein-westfälischen Landesregierung. Danach ist jedes Gesetzgebungsvorhaben auf Notwendigkeit, Wirksamkeit und Verständlichkeit nach dem Prinzip des Gender Mainstreaming sowie auf Kostenrelevanz zu überprüfen. Dies setzt sich fort darin, dass auch einzelne Projekte und Studien vor ihrer Vergabe auf ihre Gender-Relevanz zu prüfen sind. Und dies betrifft dann natürlich ebenso den Umwelt- und Naturschutz, mithin u. a. den Immissionsschutz, und damit ist dieses Thema auch für unsere Zeitschrift relevant, auch wenn manche Leserin oder mancher Leser zunächst überrascht sein mag.
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