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Gesundheitsbelange in Planungsverfahren künftig verbesserte Einbringung über geänderte rechtliche Vorgaben?
Bisherige UVP-Verfahren in Deutschland verliefen bisher oftmals ohne Einschaltung von Gesundheitsbehörden und ohne gesundheitsfokussierte gutachterliche Stellungnahmen. Durch die Baugesetzbuch-Novelle und das geänderte UVP-Recht könnten Gesundheits- und Umweltbelange in Planungsverfahren künftig mit einem verbesserten Stellenwert eingebracht werden.
Der Artikel zeigt auf, welche Hintergründe und Entwicklungen von UVP-Verfahren in Deutschland eine optimierte Einbringung dieser Belange in die Planungspraxis ermöglichen würden.
Bei einer grundsätzlich frühen Einbeziehung von Umwelt- und Gesundheitsressorts in Planungsverfahren sollten Wechselwirkungen erkannt und Synergien zwischen den Ressorts genutzt werden. Die Ämter hätten so die Möglichkeit, ihre Gutachten in das Gesamtkonzept zu integrieren.
Entwicklungsbedarf ist vor allem im Bereich der Qualitätssteigerung und -sicherung der Planungsbeiträge aus dem Gesundheitsressort, nicht zuletzt vor dem Hintergrund der vielfältigen Aufgaben und knapper Personalressourcen, zu sehen. Im Sinne des vorsorgenden Gesundheitsschutzes müssen, besonders hinsichtlich der fachlichen Prognose- und Bewertungsgrundlagen gesundheitlicher Auswirkungen (und deren Quantifizierung) sowie der planungsgerechten Formulierung und Standardisierung gesundheitlicher Stellungnahmen, weiterhin Fortschritte erzielt werden.
Seiten 18 - 22
Zitierfähig mit Smartlink: http://www.IMMISSIONSSCHUTZdigital.de/IMS.01.2007.018
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