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Güterzug-Schallemissionen: Messung und gesetzliche Bewertung

Schallemissionen von Güterzügen können gemessen werden. Dabei zeigt sich, dass die Schallemissionen verschiedener Güterwagen sich stark unterscheiden können; selbst dann, wenn sie mit gleicher Geschwindigkeit über die gleichen Schienen fahren. Wenn Schallemissionen von Güterwagen berechnet werden sollen, entsteht dadurch ein Problem: Da es sehr unwahrscheinlich ist, dass zwei Güterzüge aus den gleichen Güterwagen zusammengestellt sind, können auch die Schallemissionen der Güterzüge verschieden sein. Da es außerdem sehr unwahrscheinlich ist, dass an zwei verschiedenen Messstellen der Schienenzustand gleich ist, können die Schallemissionen eines Güterzuges an zwei verschiedenen Messstellen verschieden sein. Die Berechnung soll jedoch – für einen gegebenen Ort und eine gegebene Geschwindigkeit – nur einen Wert für die Schallemission eines Güterwagens ergeben.

In dieser Arbeit werden Güterzug-Messungen aus der Zeit nach der Entwicklung der Schall 03, also aus der Zeit nach 1990, angegeben und nach statistischen Verfahren bewertet.

Seiten 193 - 196

Zitierfähig mit Smartlink: http://www.IMMISSIONSSCHUTZdigital.de/IMS.04.2008.193

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