DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7776.2007.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7776 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2007 |
Veröffentlicht: | 2007-09-03 |
Dieser Beitrag greift das Editorial aus Heft 1/2006 auf. Anhand eines Modells des Handelns im Umweltschutz wird auf Unterschiede von Nachhaltigkeit und Immissionsschutz eingegangen. Die Ausführungen dieses Textes beziehen sich auf ein zu Beginn des Beitrags definiertes umfassendes Verständnis von Nachhaltigkeit, denn eine Schwäche des Nachhaltigkeitsbegriffs ist seine unscharfe Verwendung. Nachhaltigkeit und Immissionsschutz im Sinne dieses Beitrages weisen unterschiedliche Aggregations- bzw. Detaillierungsgrade auf. Dies wird anhand der räumlichen, inhaltlichen und zeitlichen Bezüge der beiden Ansätze dargestellt. Bewertungen, Vorgehensweisen und Ergebnisse von Immissionsschutz und Nachhaltigkeit werden durch diese, im Detaillierungsgrad bestehenden Unterschiede beeinflusst; es ergeben sich daraus spezifische Stärken und Schwächen der beiden Ansätze. Darüber hinaus können sich bei vergleichbaren Fragestellungen unterschiedliche oder auch widersprüchliche Ergebnisse einstellen. Basierend hierauf wird der Zusammenhang von Immissionsschutz und Nachhaltigkeit diskutiert.
Im Rahmen einer zweiten Nachkartierung von Dauerbeobachtungsflächen in vier verschiedenen Naturräumen Nordrhein-Westfalens im Jahre 2006 in unmittelbarer Nähe zu Level-II-Depositionsmessstationen des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) wurden die Bedeckungen der Epiphyten nach VDI 3957, Blatt 8 aufgenommen und ausgewertet. Dabei ergab sich gegenüber den vorausgegangenen Kartierungen in den Jahren 2002 und 2004 ein weiterer Rückgang azidophytischer Arten sowie ein weiterer Anstieg von nitrophytischen Arten. Bemerkenswert ist jedoch an der Station Kleve, dass innerhalb der Nitrophyten eine starke Verschiebung zu verzeichnen ist. Die Zusammenhänge zwischen den ermittelten mittleren Bedeckungen der Flechten, sowie die gewichteten mittleren Zeigerwerte für "Empfindlichkeit gegenüber Immissionen" (E), "pH-Wert des Substrates" (R) und "Ansprüche an die Stickstoffversorgung" (N) und den an den Messstationen des LANUV gemessenen Daten der nassen [NH4 - N + NO3 - N] und trockenen Stickstoffdeposition [NH3] wurden in Korrelationsanalysen überprüft. Es zeigte sich, dass Flechten artspezifisch auf unterschiedliche Stickstoffdepositionsformen reagieren. Phaeophyscia orbicularis und Xanthoria parietina bevorzugen die trockene Deposition, Physcia tenella die nasse. Parmelia sulcata reagiert auf beide Depositionsformen mit Bedeckungsrückgängen. Sowohl der nach VDI 3957 (8) errechnete gewichtete mittlere Zeigerwert N, als auch in noch größerem Maße der Zeigerwert R, eignen sich um Aussagen über die trockene Deposition zu machen.
Im Rahmen eines Forschungsvorhabens wurden an einer Entenmastanlage an einem Aufzucht- und einem Maststall über einen Zeitraum von 30 Monaten kontinuierliche Messungen zur Ermittlung der Ammoniakkonzentration und des Ammoniakmassenstromes in der Abluft durchgeführt. Durch die kontinuierlichen Messungen über 8 einzelne Mastdurchgänge und die Erfassung der deutlichen jahreszeitlichen Schwankungen im Emissionsverhalten konnten Emissionsfaktoren für die Entenmast ermittelt werden. Zeitgleich wurde am untersuchten Maststall eine zweistufige Abluftreinigungseinrichtung erprobt. Die Ammoniakkonzentration im Reingas des Maststalles und der Wirkungsgrad der Abluftreinigungseinrichtung wurden kontinuierlich bestimmt. Die Abluftreinigungseinrichtung hat sich während des Versuchbetriebes bewährt. Hinsichtlich der Haltungsbedingungen wurden wichtige Erkenntnisse gewonnen, die zu einer Minderung der Ammoniakemission beitragen können.
Der Beitrag befasst sich vornehmlich mit Fragen der Übertragung von Biomasseanlagen und -genehmigungen. Eingegangen wird dabei zunächst auf das Verhältnis von Anlagengenehmigung zum Betreiber/Antragsteller. Diesbezüglich wird insbesondere auf die hierzu neuere Rechtsprechung Bezug genommen und dargestellt, welche Folgen diese für die Praxis hat. In einem zweiten Teil wird gezeigt, welche Anforderungen für die Übertragung aus dem Privilegierungstatbestand für Biomasseanlagen im Außenbereich erwachsen. Dabei wird jeweils anhand von konkreten Beispielen gezeigt, welche Wirkung ein Übertragungsakt in der konkreten Einzelkonstellation in Bezug auf die einzelnen Tatbestandsmerkmale des § 35 Abs. 1 Nr. 6 BauGB hat. Schließlich wird kurz darauf eingegangen, welche Rechtswirkungen aus fehlerhaften Übertragungsakten resultieren.
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Hinweise:
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