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Saubere Luft für Europa
Eine thematische Strategie für die Luftqualität (CAFE Clean Air For Europe)
Die EU-Kommission hat am 4. Mai 2001 eine Mitteilung zum Programm Saubere Luft für Europa (CAFE) angenommen und dem Rat sowie dem Europäischen Parlament zur Information und Kommentierung vorgelegt. Die Mitteilung erläutert die bisherigen Maßnahmen der Gemeinschaft zur Verbesserung der Luftqualität in Europa, die bestehenden und zukünftigen Probleme der Luftreinhaltung sowie die geplante Strategie für eine weitere Verbesserung der Luftqualität. Der Rat hat am 29. Oktober 2001 seine Schlussfolgerungen und das Europäische Parlament am 13.3.2002 eine Entschließung zum CAFE-Programm verabschiedet.
Das CAFE-Programm hat folgende Ziele:
- Überprüfung der Umsetzung existierender Gesetzgebung sowie deren Auswirkung auf die Luftqualität,
- Ermittlung der neuesten Erkenntnisse im Bereich Wirkung von Schadstoffen auf Mensch und Umwelt,
- Vorhersage von Trends für wirtschaftliche Aktivitäten, zukünftige Emissionen und Luftstandards und Vergleich dieser Trends mit den existierenden Zielvorstellungen,
- Novellierung von Luftqualitätsstandards, Festlegen von Standards für neue Schadstoffe,
- Ermittlung der jeweiligen kostenwirksamsten Strategie zum Erreichen der festgelegten Standards.
Daraus wird deutlich, dass eine Verbesserung der Luftqualität im Wesentlichen über die Festlegung von Luftqualitätsstandards erfolgen soll, und weniger über emissionsbegrenzende Maßnahmen an industriellen Anlagen. Folgerichtig steht im Mittelpunkt der Überlegungen der Europäischen Kommission zur Umsetzung der Strategie ein Richtlinienpaket, in dem die 1. Tochterrichtlinie (SO2, NOx, Partikel und Blei), die 2. Tochterrichtlinie (Benzol und CO) und die 3. Tochterrichtlinie (Ozon) zur Luftqualitätsrahmen-Richtlinie novelliert werden sollen. Weitere mögliche Rechtsetzungsmaßnahmen könnten eine Novellierung der Richtlinie über nationale Emissionshöchstmengen und der Richtlinie zur Begrenzung von Schadstoffemissionen von Großfeuerungsanlagen in die Luft sein.
Seiten 65 - 69
Zitierfähig mit Smartlink: http://www.IMMISSIONSSCHUTZdigital.de/IMS.02.2004.065
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