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Vergleich von berechneten Luftschadstoffbelastungen mit gemessenen Luftqualitätsdaten im Straßenraum
Die Europäischen Luftqualitätsrichtlinien und die 22. BImSchV fordern u. a., dass Daten zur Luftqualität innerhalb von Gebieten und Ballungsräumen gewonnen werden, in denen die höchsten Konzentrationen auftreten, denen die Bevölkerung wahrscheinlich direkt oder indirekt ausgesetzt sein wird. Die höchsten Konzentrationen treten meist lokal begrenzt in eng bebauten Straßen mit hoher Verkehrsdichte auf (Diegmann, 2005). Bei der Ermittlung der betroffenen Gebiete sollen begrenzte kleinräumige Umweltbedingungen nicht berücksichtigt werden. Die Vorschriften geben hierzu einen räumlichen Repräsentanzbereich von 200 m² an. Alle Erfahrungen (z. B.: Hartmann und Geiger, 2003; 2005) zeigen, dass es eine Vielzahl von Straßenabschnitten gibt, an denen eine Grenzwertüberschreitung der Stoffe PM10 und NO2 nicht ausgeschlossen werden kann.
Um der Forderung, die höchsten Konzentrationen innerhalb von Gebieten und Ballungsräumen zu ermitteln, nachzukommen, werden in Nordrhein-Westfalen (NRW) Screening-Untersuchungen mit dem Modell IMMSluft (Diegmann und Pfäfflin, 2002) durchgeführt. Diese Modellrechnungen haben zum Ziel, potentielle Belastungsschwerpunkte des Kfz-Verkehrs an bebauten Straßenabschnitten zu ermitteln. Hierbei steht für die Interpretation der Modellergebnisse im Vordergrund, ob das Modell in der Lage ist, Grenzwertüberschreitungen an einzelnen Straßenabschnitten mit hoher Wahrscheinlichkeit prognostizieren zu können.
Bislang liegt eine veröffentlichte Verifizierungsstudie von IMMISluft von Diegmann und Mahlau (1999) vor. Diese bezieht sich auf die Ermittlung der Kenngrößen der inzwischen aufgehobenen 23. BImSchV. Aufgrund des weitreichenden Einsatzbereichs von IMMISluft ist eine aktualisierte Überprüfung anhand der Kenngrößen und Stoffe der 22. BImSchV notwendig. Wegen der besonderen lufthygienischen Relevanz werden im Folgenden die Stoffe PM10 und Stickstoffdioxid betrachtet.
Seiten 73 - 77
Zitierfähig mit Smartlink: http://www.IMMISSIONSSCHUTZdigital.de/IMS.02.2006.073
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