In einer Reihe von Verordnungen zum Bundes-Immissionsschutzgesetz sowie in der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft sind für bestimmte Anlagen kontinuierliche Ermittlungen und Auswertungen der Emissionen geregelt. Für die beabsichtigte Neufassung der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft werden die Anforderungen an die kontinuierliche Emissionsermittlung den aktuellen Anforderungen der europäischen Gesetzgebung sowie der neuen technischen Normen angepasst werden müssen. Dieser Aufsatz richtet sind an Messinstitute, die für die Funktionsprüfung und Kalibrierung von kontinuierlichen Messeinrichtungen bekannt gegeben sind, an Betreiber von genehmigungspflichtigen Anlagen, deren Emissionen kontinuierlich zur ermitteln und auszuwerten sind, an Behörden, die derartige Anlagen zu überwachen haben, und nicht zuletzt an die Hersteller, Vertreiber, Systemintegratoren, die derartige Mess- und Auswerteeinrichtungen entwickeln, herstellen, vertreiben, konfigurieren und warten. Insbesondere sollen neben den technischen und rechtlichen Aspekten auch die Verantwortlichkeiten der Beteiligten näher betrachtet werden. Dabei werden auch die notwendigen qualitätssichernden Maßnahmen in der Emissionsüberwachung erläutert.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7776.2016.04.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7776 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2016 |
Veröffentlicht: | 2016-11-30 |
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