Die Anpassung der Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) soll die auf europäischer Ebene entwickelten Anforderungen an die Beste Verfügbare Technik umsetzen. Zudem soll die aktuelle Rechtsprechung und Normung sowie Aspekte zur Beurteilung von Geruchsimmissionen und von Bioaerosolen integriert werden.
Gegenüber der derzeit gültigen TA Luft ergeben sich weitreichende Veränderung bei der Prüfung der Genehmigungsvoraussetzung. Anhand einer Beispielanlage werden die Schritte zur Regelbeurteilung gemäß dem Entwurf der angepassten TA Luft angewendet. Hieraus wird ersichtlich, dass der Aufwand zur Ermittlung der Immissionskenngrößen deutlich größer wird. Insbesondere die deutliche Absenkung der Bagatellmassenströme wird zukünftig eine Bestimmung der Vorbelastung und Immissionsprognosen auch für kleinere Vorhaben erforderlich machen.
Erhebliche Unsicherheiten ergeben sich bei der Verknüpfung von Prognosemodellen und Ergebnissen der Vorbelastung insbesondere für staubförmige anorganische Stoffe. Bei Überschreitung der Kenngrößen für die Vorbelastung ist die Voraussetzung an die Genehmigungsfähigkeit von Vorhaben in der Regelprüfung faktisch nicht mehr möglich. In diesen Fällen werden nur noch über Sonderfallprüfungen die Genehmigungsvoraussetzungen hergestellt werden können.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7776.2017.03.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7776 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2017 |
Veröffentlicht: | 2017-09-01 |
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