Vorbeifahrpegel von Güterzügen sind nicht konstant, sondern streuen innerhalb eines Intervalls von meistens 8 dB(A). So gibt es immer wieder Güterzüge, die schlafende Anwohner an Schienenwegen aufwecken – die Gesetzgebung berücksichtigt bisher nur Berechnungen, und diese kennen keine Streuung. Hier wird ein Kriterium angegeben, das auch die Berücksichtigung von Maximalpegeln erlaubt.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7776.2012.01.07 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7776 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2012 |
Veröffentlicht: | 2012-02-27 |
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