Die Baunutzungsverordnung (BauNVO) legt mit der Definition von Wohngebieten und anderen schutzbedürftigen Gebieten die Grundlagen für den Lärmschutz fest. Die DIN 18005 gibt mit Orientierungswerten entsprechende Maßstäbe in der Bauleitplanung anhand von Lärmpegeln vor. Bebauungspläne sind so zu interpretieren, dass für ein Gebiet im Jahr des Inkrafttretens die jeweiligen Bestimmungen der BauNVO gelten und erhalten bleiben, auch wenn die BauNVO später geändert wird. Insofern erhalten die Eigentümer in dem betreffenden Gebiet eine gewisse Rechtssicherheit. Die Entwicklung der letzten rund 100 Jahre in diesem Bereich zeigt nicht nur den Wandel im Verständnis von Stadt- und Bauplanung, sondern auch beim Immissionsschutz. Während anfangs die Gewerbe- und Industrieansiedlung, später die Wohnbebauung im Vordergrund standen, richtet sich die gegenwärtige Aufmerksamkeit auf die Schaffung und Erhaltung gesunder Wohn- und Lebensverhältnisse für die Menschen. Mit der geplanten Novellierung des Baugesetzbuches eröffnen sich dabei Chancen und Risiken für den Lärmschutz.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7776.2017.01.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7776 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2017 |
Veröffentlicht: | 2017-03-10 |
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: