Wenn sich bei der Genehmigung von Anlagen Anhaltspunkte für das Vorliegen erheblicher Nachteile durch Schädigung empfindlicher Pflanzen und Ökosysteme auf Grund der Einwirkung von Ammoniak oder wegen Stickstoffdeposition ergeben, sieht die TA Luft in Nr. 4.8 die Einzelfallprüfung vor. Im vorliegenden Beitrag wird anhand einer Untersuchung im Umfeld des FFH-Gebiets „Rodener Saarwiesen“ bei Saarlouis (Saarland) ein kurzfristig durchführbares biologisches Verfahren vorgeschlagen, bei dem baumbewohnende Flechten zur Abschätzung der Stickstoffdepositionsrate eingesetzt werden. Dabei wird die Erkenntnis genutzt, dass der Stickstoffgehalt der Blattflechte Parmelia sulcata mit der Höhe der lokalen Stickstoffdeposition korreliert. Über die Bestimmung der Stickstoffgehalte von P. sulcata lässt sich somit die jährliche Stickstoffdepositionsrate ermitteln. Ergänzend liefert eine Flechtenkartierung nach VDI 3957 Blatt 13 Aussagen zum Stickstoffeintrag. Auf Grundlage der Kartierungsdaten und des Stickstoffgehaltes in P. sulcata wurde für das Untersuchungsgebiet eine Gesamt-Depositionsrate von 13 kg N/(ha*a) abgeleitet. Bei einem relativen Gesamtfehler von ± 30 % könnte die Stickstoff-Gesamtdeposition durchaus 17 kg N/(ha*a) betragen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7776.2013.01.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7776 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2013 |
Veröffentlicht: | 2013-02-25 |
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