Das Rechtsbereinigungsgesetz Umwelt und das Gesetz zur Neuregelung des Wasserrechts haben jüngst Änderungen des Rechts für genehmigungsbedürftige Anlagen im BImSchG vorgenommen. Namentlich handelt es sich um die gesetzliche Normierung der Verbesserungsgenehmigung, die die Zulässigkeitsvoraussetzungen für Änderungsgenehmigungen in Überschreitungsgebieten enthält. Zusätzlich ist das Ermessen bei der Teilgenehmigung, der Zulassung vorzeitigen Beginns und beim Vorbescheid verändert worden. Auch hat es Änderungen bei den Vorschriften zu den Nebenbestimmungen und – damit einhergehend – bei den Regelungen zu nachträglichen Anordnungen gegeben. Die vorliegende Abhandlung nimmt eine nähere Beleuchtung der Neuerungen vor.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7776.2010.01.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7776 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2010 |
Veröffentlicht: | 2010-03-01 |
Seiten 4 - 10
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