Mit der Städtebaurechtsnovelle 2017 wurde der neue Baugebietstypus „Urbane Gebiete“ in die Baunutzungsverordnung eingeführt. Um auch für diesen Immissionsrichtwerte, wie sie in der TA Lärm sowie in der Sportanlagenlärmschutzverordnung (18. BImSchV) für andere Baugebietstypen bereits festgelegt sind, zu schaffen, mussten diese beide Regelwerke dementsprechend geändert werden. Die Änderungen traten am 9.6.2017 (TA Lärm) bzw. am 9.9.2017 (18. BImSchV) in Kraft.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7776.2018.01.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7776 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2018 |
Veröffentlicht: | 2018-02-23 |
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