Diese Verwaltungsvorschrift setzt den neuen Stand der Technik für Anlagen der Abfallbehandlung um. Sie betrifft zahlreiche Anlagentypen, darunter Anlagen zur chemischen und physikalischen Behandlung von Abfällen, Anlagen zum Trocknen von Klärschlamm, Anlagen zur Entsorgung von Kühlgeräten und Schredderanlagen. Solche Anlagen fallen derzeit in den Anwendungsbereich der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft). Teilweise bestehen für sie aber bislang keine besonderen Regelungen in der Nummer 5.4 der TA Luft, so dass die allgemeinen, für alle Anlagen anwendbaren Anforderungen der Nummer 5.2 zur Anwendung kommen.
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7776 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2020 |
Veröffentlicht: | 2020-05-27 |
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: