Die Lärmaktionsplanung des Eisenbahn-Bundesamtes (EBA) ist ein umweltpolitisches Planungsinstrument und wird alle fünf Jahre mit dem Ziel durchgeführt, Lärmproblemen zu begegnen und Auswirkungen von Umgebungslärm zu regeln. Die gesetzlichen Grundlagen bilden das deutsche Bundes-Immissionsschutzgesetz in Verbindung mit der europäischen Umgebungslärmrichtlinie. Im Rahmen der Lärmaktionsplanung wird die Lärmbelastung der Bürgerinnen und Bürger anhand von berechneten Lärmkarten und einer Belastungsanalyse bewertet. Dabei spielt die Beteiligung der Öffentlichkeit eine wichtige Rolle. Außerdem werden die durchgeführten und geplanten Maßnahmen der verschiedenen Programme des Bundes zur Lärmminderung aufgezeigt, zu denen auch das freiwillige Lärmsanierungsprogramm des Bundes zählt. Die Programme des Bundes zur Lärmminderung im Schienenverkehr sind zahlreich und die Lärmaktionsplanung ist nicht in sie integriert. Daher kann diese ihr Potential nicht voll ausschöpfen. Bei der gegenwärtigen Ausgestaltung der Lärmaktionsplanung können keine Lärmschutzmaßnahmen aus dem Lärmaktionsplan des Eisenbahn-Bundesamtes abgeleitet werden. Er stellt die vorhandenen Möglichkeiten des freiwilligen Lärmsanierungsprogrammes des Bundes der ermittelten Betroffenheit und dem daraus ableitbaren Handlungsbedarf gegenüber.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7776.2018.01.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7776 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2018 |
Veröffentlicht: | 2018-02-23 |
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