In letzter Zeit ist von den Umweltthemen der Lärmschutz stärker in den Mittelpunkt der Aufmerksamkeit gerückt. Dies betrifft vor allem den Eisenbahnlärm infolge des zunehmenden nächtlichen Güterverkehrs aber auch die Nachtflüge, mit denen sich mehrfach das Bundesverwaltungsgericht befasst hat. Seit Oktober 2013 wird in Fachkreisen die praktische Anwendung der VDI-Richtlinie 3722 diskutiert, die erstmals die zusammenfassende Bewertung von Verkehrsgeräuschen (Straße und Schiene) beschreibt. Der Koalitionsvertrag der amtierenden deutschen Bundesregierung, der am 27. November 2013 geschlossen wurde, hat dem Thema Lärm eine ganze Seite gewidmet. Die Forderungen der von Lärm betroffenen Menschen sind nicht neu. Zu den ältesten Bürgerinitiativen, die sich mit Umweltthemen befassen, gehörte die „Interessengemeinschaft zur Bekämpfung des Fluglärms e. V.“, die im April 1965 von Bürgern aus der Umgebung des Flughafens Frankfurt gegründet wurde. Mit der europäischen Umgebungslärmrichtlinie wurden neue Hoffnungen bei lärmgeplagten Menschen geweckt. Seitens der Politik gibt es Forderungen nach einer zusammenfassenden Bewertung bei Straßen- und Schienenverkehrslärm, deren Umsetzung sich jedoch schwierig gestaltet.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7776.2015.02.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7776 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2015 |
Veröffentlicht: | 2015-05-26 |
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