Im Verfahren der Deutschen Umwelthilfe gegen das Land NRW auf Fortschreibung des Luftreinhalteplans für die Stadt Essen haben sich die Beteiligten auf konkrete Maßnahmen zur Einhaltung des Immissionsgrenzwerts für Stickstoffdioxid verständigt. Die Deutsche Umwelthilfe, das Land NRW und die Stadt Essen haben einen Vergleichsvorschlag des 8. Senats des Oberverwaltungsgerichts NRW angenommen.
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7776 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2020 |
Veröffentlicht: | 2020-02-25 |
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