Wie in vielen anderen europäischen Städten bestehen auch in München an stark verkehrlich belasteten Straßen Probleme mit der Einhaltung der Immissionsgrenzwerte der EU-Luftqualitätsrichtlinie 2008/50/EG für Feinstaub PM10 und Stickstoffdioxid NO2 (umgesetzt in der 39. BImSchV). Zur Verbesserung der Luftqualität wurde in 2004 ein Luftreinhalteplan aufgestellt, der zwischenzeitlich viermal fortgeschrieben wurde. Eine fünfte Fortschreibung befindet sich derzeit in Bearbeitung. Mit seinem Urteil vom 09. 10. 2012 hat das Bayerische Verwaltungsgericht München der Klage der Deutschen Umwelthilfe entsprochen und fordert, den für München geltenden Luftreinhalteplan so zu ändern, dass dieser die erforderlichen Maßnahmen zur schnellstmöglichen Einhaltung der Immissionsgrenzwerte für Feinstaub PM10 und Stickstoffdioxid NO2 im Stadtgebiet München beinhaltet. Die EU-Kommission hat am 20. 02. 2013 der beantragten Verlängerung der Einhaltungsfrist bis 31. 12. 2014 nicht zugestimmt. Das europäische Problem der Nichteinhaltung der Immissionsgrenzwerte insbesondere für Stickstoffdioxid hat auch die Europäische Kommission erkannt und thematisiert dies u.a. auch im aktuellen Entwurf des 7. EU-Umweltaktionsprogramms und auch bei der Überarbeitung der Thematischen Strategie zur Luftreinhaltung.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7776.2013.02.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7776 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2013 |
Veröffentlicht: | 2013-05-31 |
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