Der Schutz unseres Grundwassers ist ein zentrales Anliegen der Bundesregierung. Deshalb ist es wichtig zu verhindern, dass zu viel Nitrat über das Düngen in die Böden gelangt. Die Bundesregierung hat sich nach einem breit angelegten Konsultationsprozess mit Ländern, Verbänden und Abgeordneten auf Vorschläge zur weiteren Beschränkung der Düngung verständigt. Die Länder wurden einbezogen, weil die Düngeverordnung auch der Zustimmung des Bundesrates bedarf. Das Ziel ist es, den Schutz unserer Gewässer zu verbessern und damit die Anforderungen des gegen Deutschland ergangenen EuGH-Urteils zur EG-Nitratrichtlinie zukünftig zu erfüllen.
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7776 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2019 |
Veröffentlicht: | 2019-08-27 |
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