Die Verordnung über Emissionserklärungen und Emissionsberichte – 11. BImSchV, eine Durchführungsverordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG), ist in novellierter Fassung am 06.05.2004 in Kraft getreten. Die Aufgabe der 11. BImSchV besteht in der Erfassung und Bereitstellung von Angaben zu Emissionen, die als Luftverunreinigungen einschließlich klimarelevanter Stoffe von Anlagen ausgehen. Diese Emissionsangaben werden zur Erfüllung verschiedener Berichtspflichten erhoben und dienen der Information verschiedener Nutzergruppen. Unter dem Aspekt des Bürokratieabbaus werden im Vergleich zur Vorgängerverordnung mit der neuen Verordnung sowohl nebeneinanderstehende nationale und europäische (EPER) Berichtspflichten gebündelt als auch Erleichterungen für Betreiber und Behörden geschaffen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7776.2004.04.07 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7776 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2004 |
Veröffentlicht: | 2004-12-01 |
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