Die Deutsche Umwelthilfe, das Land NRW sowie die Städte Bielefeld, Bochum, Düren, Gelsenkirchen, Hagen, Oberhausen und Paderborn haben in sieben Klageverfahren zur Fortschreibung der jeweiligen Luftreinhaltepläne Vergleiche geschlossen, die konkrete Maßnahmen zur Einhaltung des Immissionsgrenzwerts für Stickstoffdioxid vorsehen. Die Beteiligten haben entsprechende Vergleichsvorschläge des 8. Senats des Oberverwaltungsgerichts NRW angenommen. Vorausgegangen waren intensive und aufwändige Vorbereitungen der Beteiligten sowie konstruktive Gespräche in den Erörterungsterminen vor dem Senat am 11. und 12. Februar 2020.
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7776 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2020 |
Veröffentlicht: | 2020-05-27 |
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: