Die Einhaltung des Luftqualitätsgrenzwertes für Stickstoffdioxid (NO2) stellt eine besondere Herausforderung für die Luftreinhalteplan aufstellenden und die Maßnahmen umsetzenden Behörden dar. Der zum Schutz der menschlichen Gesundheit geltende Jahresmittelwert von 40 µg/m3 wird in 57 Gebieten in Deutschland zum Teil sehr deutlich überschritten. Wesentliche Schadstoffquelle ist der motorisierte Verkehr; insbesondere Dieselfahrzeuge, die etwa dreimal so viele Stickstoffoxide wie Ottofahrzeuge laut Typprüfzulassung ausstoßen dürfen (Vergleichsbasis Euro 5 Abgasnorm). Dieselfahrzeuge gelten gemeinhin als klimafreundlicher, da sie verbrauchsärmer als vergleichbare Ottofahrzeuge sind. Für die Einhaltung des Luftschadstoffgrenzwertes ist jedoch die zunehmende „Verdieselung“ der Pkw-Fahrzeugflotte ein ernsthaftes Problem. Durch den vollständigen Ersatz von Pkw-Dieselfahrzeugen durch Ottofahrzeuge ließen sich im konkreten Beispiel Minderungsbeiträge um 27 % bzw. 10 µg/m3 erreichen, wie die Berechnungen für die Stadt Potsdam zeigen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7776.2014.04.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7776 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2014 |
Veröffentlicht: | 2014-11-26 |
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