Inhalt » Archiv » Ausgabe 01/2009 » Berücksichtigung einer Abluft fahnenüberhöhung bei Tierhaltungsanlagen

Berücksichtigung einer Abluft fahnenüberhöhung bei Tierhaltungsanlagen

Für die Bestimmung von Immissionszusatzbelastungen mit Hilfe einer Ausbreitungsrechnung müssen die Emissionsparameter der Quellen bekannt sein. So ist der Abluftvolumenstrom ein wesentlicher Parameter bei der Berücksichtigung einer Abluftfahnenüberhöhung bei Tierhaltungsbetrieben. In der gutachterlichen Praxis wird dabei auf Literaturstellen zurückgegriffen, die allerdings nicht für den Ansatz von Emissionsbedingungen in Ausbreitungsrechnungen erstellt wurden. Die unterschiedlichen Volumenströme in Verbindung mit der unterschiedlichen Modellierung der Emissionsquellen (z. B. Einzelquellen, fiktive Ersatzquellen) führt zu teilweise deutlich abweichenden Immissionszusatzbelastungen und damit zu unterschiedlichen Bewertungen der Genehmigungsfähigkeit eines Vorhabens.

Seiten 28 - 32

Zitierfähig mit Smartlink: http://www.IMMISSIONSSCHUTZdigital.de/IMS.01.2009.028

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