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Inhalt der Ausgabe 04/2008
EDITORIAL
Was sonst so 2008 geschah eine Stippvisite im Internationalen
INHALT / IMPRESSUM
Inhalt / Impressum
VORWORT
Das veränderte Spannungsverhältnis zwischen Politik und Verwaltung am Beispiel der Umweltverwaltung
LUFTREINHALTUNG / Europäische Luftreinhaltepolitik
Aktuelle Entwicklungen in der europäischen Luftreinhaltepolitik
- Luftqualitätsrichtlinie
- Richtlinie über Industrieemissionen
- NEC-Richtlinie
- Immissionen
- Emissionen
- Emissionshöchstmengen
Die europäische Luftreinhaltepolitik ist in Bewegung. Jüngst ist die Luftqualitätsrichtlinie verabschiedet worden, Ende 2007 ist der Vorschlag einer Richtlinie über Industrieemissionen von der EU-Kommission vorgelegt worden, und es gibt Überlegungen zur Überarbeitung der Richtlinie über nationale Emissionshöchstmengen für bestimmte Luftschadstoffe. Der Beitrag beleuchtet die wesentlichen Inhalte der Regelungen und deren Problemfelder. Ein Schwerpunkt der Ausführungen liegt in der Darstellung des schwierigen Verhältnisses von Emissionsanforderungen auf der Grundlage der besten verfügbaren Techniken einerseits und Emissionsanforderungen auf der Grundlage von Immissionswerten und Emissionshöchstmengen andererseits.
LUFTREINHALTUNG / Treibhausgasemissionen
Emissionen klimarelevanter Spurengase und ihre Erfassung
- Kyoto-Protokoll
- Treibhausgase
- Treibhausgasemissionen
- Klimaschutzziele
- IPCC-Guidelines
Mit dem Kyoto-Protokoll verpflichten sich ca. 40 Industriestaaten und Länder im Übergang zur Marktwirtschaft zur Reduktion ihrer Treibhausgasemissionen um im Mittel 5 % bis zu den Jahren 2008-2012 bezogen auf das Basisjahr 1990. Für die Zukunft werden zurzeit deutlich anspruchsvollere Klimaschutzziele diskutiert, für Deutschland z. B. eine Minderung der Treibhausgase von 40 % bis 2020 und von 80 % bis 2050. Die Erfassung der klimarelevanten Gase erfolgt nach internationaler Übereinkunft auf Basis der so genannten IPCC-Guidelines (Überarbeitung 2006). Dort sind Erfassungsmethoden festgelegt, die im Wesentlichen auf der Ermittlung von Aktivitätsdaten wie Brennstoff- und Produktionsmengen in Verbindung mit spezifischen Emissionsfaktoren beruhen. Hinsichtlich der Erfüllung des Kyoto-Protokolls ist festzuhalten, dass die EU-15-Staaten ihre Verpflichtungen insgesamt kaum noch einhalten können, während die neuen Mitgliedstaaten der EU die Anforderungen aufgrund der dortigen negativen wirtschaftlichen Entwicklung im letzten Jahrzehnt deutlich übertreffen. Weltweit gesehen ist in den hoch industrialisierten Staaten in den letzten Jahren eine Stagnation oder ein leichter Rückgang der CO2-Emissionen festzustellen, während in den Entwicklungsländern und den Ländern im Übergang zur Marktwirtschaft - insbesondere im asiatischen Raum - in vielen Fällen eine deutliche Zunahme zu verzeichnen ist. Die Erhöhung der CO2-Emissionen hat sich weltweit seit 1990 nicht verlangsamt, sondern beschleunigt.
IMMISSIONSSCHUTZ / Genehmigungsrecht
Erlöschen der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung
- Genehmigung
- anzeigepflichtige Anlagen
- Erlöschenstatbestände
- Konzentrationswirkung
- Privatrechtliche Abwehransprüche
- Umweltgesetzbuch
§ 18 BImSchG enthält (nicht abschließend) die wichtigsten Tatbestände des Erlöschens der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung und gilt nach der Rechtsprechung auch für Anlagen, die nach § 67 Abs. 2 bzw. § 67a Abs. 1 BImSchG anzeigepflichtig sind. Während § 18 Abs. 1 Nr. 1 BImSchG die nach behördlicher Fristsetzung verspätete Errichtung oder Betriebsaufnahme mit der Sanktion des Erlöschens der Genehmigung belegt, greift Nr. 2 für den Fall, dass die Anlage mehr als drei Jahre nicht mehr betrieben wird. Bei Nr. 1 ist insbesondere die Rechtsnatur der behördlichen Fristsetzung umstritten, eine Frage, die im Hinblick auf den Rechtsschutz gegen eine Fristsetzung von praktischer Bedeutung ist. Bei Nr. 2 stellt sich vor allem die Frage, wann eine Anlage "nicht mehr betrieben" wird. Hierzu hat die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts klare Vorgaben geliefert. Ein dritter Erlöschenstatbestand ist in § 18 Abs. 2 BImSchG für den Fall geregelt, dass für die Anlage das Genehmigungserfordernis aufgehoben wird. Eine Auseinandersetzung mit § 18 BImSchG hat auch einen Blick darauf zu werfen, welche Auswirkungen das Erlöschen der Genehmigung auf die gemäß § 13 BImSchG eingeschlossenen Genehmigungen hat sowie darauf, ob die privatrechtlichen Abwehransprüche, die § 14 BImSchG bei Erteilung einer Genehmigung ausschließt, im Falle des Erlöschens der Genehmigung wieder aufleben. Das derzeit im Entstehen begriffene Umweltgesetzbuch wird zu grundlegenden Strukturveränderungen des Umweltrechts führen, die auch am Immissionsschutzrecht nicht halt machen. Dabei wird die Vorschrift des § 18 BImSchG im künftigen Umweltgesetzbuch I, das noch in der laufenden 16. Legislaturperiode in Kraft treten soll, in modifizierter Form aufgehen.
IMMISSIONSSCHUTZ / Nachbarschaft
Gewerbliche Nachbarn im Immissionsschutz
- Bundes-Immissionsschutzgesetz
- Nachbarbegriff
- Chemie- und Industrieparks
- Arbeitnehmer eines Nachbarbetriebes
- aktuelle Rechtsprechung
- Festsetzung von Immissionsgrenzwerten für Nachbarbetriebe
- Immissionsschutzrechtliche Rahmenbedingungen
Der folgende Beitrag thematisiert immissionsschutzrechtliche Aspekte bei benachbarten Betrieben in Gewerbe- und Industriegebieten. Bedingt durch den Umbruch in der Wirtschaftwelt konzentrieren sich viele Unternehmen verstärkt auf ihr Kerngeschäft. Diese Entwicklung ist insbesondere in großen Chemieunternehmen festzustellen. Das bedeutet, dass sich in Gewerbe- und Industriegebieten sowie großen Werksgeländen immer mehr selbständige Unternehmen ansiedeln oder neu entstehen, die rechtlich gesehen ein neues Nachbarschaftsverhältnis darstellen. Im Sinne des Immissionsschutzrechts entsteht für den "neuen Betrieb" ein neuer "Schutzanspruch". Für die zuständige Behörde ergibt sich die Frage, ob für sie nach Bekannt werden des neuen Sachverhalts im Rahmen der Überwachungstätigkeiten Handlungsbedarf besteht und ggfs. in Form von nachträglichen Anordnungen den neuen Schutzanspruch auch durchsetzen muss. In Genehmigungsverfahren hat die Behörde u. a. zu entscheiden, welche Immissionswerte für diese Betriebe zu berücksichtigen sind. Der Beitrag erläutert die rechtliche Abgrenzung zwischen den Begriffen "Nachbarschaft" und "Allgemeinheit". Anschließend wird die Frage thematisiert, ob ein Arbeitnehmer eines Nachbarbetriebes als Nachbar im Sinne des Bundes- Immissionsschutzgesetzes anzusehen ist und welche rechtlichen Abgrenzungen zum Arbeitsschutzrecht zu beachten sind.Zum Schluss wird auch unter Berücksichtigung neuer europäischer rechtlicher Vorgaben erläutert, welche immissionsschutzrechtlichen Schutzansprüche ein Nachbarbetrieb stellen kann.
LÄRMSCHUTZ / Güterzug-Schallemissionen
Güterzug-Schallemissionen: Messung und gesetzliche Bewertung
- Schienenzustand
- Güterzug-Emissionspegel
- Schall 03
- Güterwagen-Räder
- Grundwert
Ein großer Teil der Schallemissionen wird bei der Vorbeifahrt eines Zuges durch das Abrollen der Räder seiner Wagen auf einer Schiene erzeugt, und damit ist die Schallemission bei einer Zugvorbeifahrt sowohl von dem Schienenzustand als auch von dem Zustand der jeweiligen Wagenräder abhängig. Die Lärmbelastung durch bestehenden Schienenverkehr kann mit Lärmmessgeräten bestimmt werden. Für die Vorhersage einer zukünftigen Lärmbelastung durch Änderung oder Neubau ist noch keine Messung möglich; es ist also notwendig, ein Verfahren für die Berechnung von Lärm zu entwickeln. Es wurden damals Lärmmessungen von vielen unterschiedlichen Zugvorbeifahrten durch geführt und ausgewertet. Damit wurde 1990 mit der "Schall 03" ein Berechnungsverfahren zur Bestimmung des bei gegebener Zugbelastung zu erwartenden Schienenverkehrslärms gesetzlich fest geschrieben. In dieser Arbeit werden Schallemissionen von Güterzügen vorgestellt, die nach 1990 gemessen wurden. Diese werden hier nach statistischen Verfahren bewertet mit dem Ziel, an einem festgelegten Ort einen "Güterzug-Norm-Grundwert" zu bestimmen, der von 95 % aller vorbeifahrenden Güterzüge eingehalten wird.
SERVICE
Aus der LAI
116. Sitzung der Bund/Länderarbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz (LAI)
Informationen aus der Rechtsprechung
- Europäischer Gerichtshof bejaht Anspruch auf Aufstellung eines Aktionsplans
- So genannte "Biblis-Auflage" für Kernkraftwerk Philippsburg weitgehend rechtswidrig
- Klage gegen die Erweiterung des Steinkohle-Heizkraftwerks Duisburg-Walsum erfolglos
Informationen aus der Europäischen Union
- Ab 2012: Emissionshandel auch für den Luftverkehr
- Lkw-Maut soll teurer werden - Kommission will Schwerverkehr mit Umweltkosten belasten
- CO2-Emissionsziele - Wasserstoff- und Elektroauto setzen Maßstäbe
- Straßenverkehr bleibt Hauptgrund für Luftverschmutzung in Europa
Aktuelle Umweltvorschau
Umweltrecht International, Europäische Union, Bund, Länder
Veröffentlichungen
Rezensionen:
- Bodenschutz
- Abfallrecht in Bewegung
- Die gemeinsame, aber unterschiedliche Verantwortlichkeit als Bestandteil eines umweltvölkerrechtlichen Prinzipiengefüges
- Jahrbuch des Umwelt- und Technikrechts 2008
- Praxishandbuch zur grenzüberschreitenden Abfallverbringung
- Nachhaltigkeit in der Chemie
- Datenschutz im Informationszeit alter
- Grundzüge des Energiewirtschaftsrechts
- Recht der Energiewirtschaft
- Klimaschutz und Monitoring in der Strategischen Umweltprüfung
Hinweise:
- VDI-Richtlinien und DIN-Vorschriften
Nachrichten
- Bleibelastung im Umkreis von Strommasten: Landesweit Kalkungen von betroffenen landwirtschaftlichen Flächen - weitere Untersuchungen von Masten
- Bessere Luftqualität-Vorhersage - Stündliche Schadstoff-Messung Norderstedt. Lebenswert Leise: Erster Lärmaktionsplan nach europäischen Vorgaben einstimmig beschlossen
- Tns-Umfrage: Deutsche wollen sparsamere Autos / EU muss strenge CO2- Grenzwerte bis 2012 durch setzen
Umweltinformationen
- Mehr Ökoenergie entlastet Verbraucher
- Frankreich: Nachhaltige Energienutzung für die Zukunft
- Weiterentwicklung der KfW- und ERP-Umweltförderung zum 1. 1. 2009
- Emissionsberichterstattung leicht gemacht
Presseinformationen
- Immissionsschutz und Emissionshandel: Die neuen Management-Aufgaben der Unternehmen
- Umweltminister in Saragossa - Anpassungsstrategie an Klimawandel
- oekom-Verlag arbeitet klimaneutral
- Deutsche Post World Net mit neuem Nachhaltigkeitsbericht / Kernbereiche: Umwelt, Mitarbeiter, gesellschaftliche Verantwortung
- Nachhaltige Entwicklung: Frankreich baut Elektromotoren
- Erneuerbare Energien sind die Antwort auf globale Herausforderungen
- Beleuchtung in Städten und Gemeinden optimieren
Mitteilungen der Industrie
- Portables Abgas-Analysegerät testo 350 - jetzt mit drahtloser Datenübertragung via "Long Range Industrial" Bluetooth® 2.0
- Abgasanalysegerät EUROLYZER ST jetzt auch mit NO/NOx-Messung
- Flüssiggasantrieb für Nutzfahrzeuge: BU DRIVE liefert zukunftsweisende Technik für Umweltschutz und Kostensenkung beim Betrieb von Fahrzeugflotten
- Entstaubung wird wirtschaftlicher und der Filterwechsel servicefreundlicher
- Siemens und E.ON unterzeichnen umfangreiches Rahmenabkommen zur Lieferung von Windenergieanlagen und etablieren neuartigen Ansatz der Zusammenarbeit
- Gaschromatographie - einfach auf Knopfdruck
- TSI stellte Messgerät für Ultrafeine Partikel während den Olympischen Spielen 2008 zur Verfügung
- Präzisionsmessungen mit intelligenten Fühlern - Hochgenaues Temperaturhandmessgerät P795
Personalien
- Neue Professur "Ökonomie des Klimawandels" an der TU Berlin
- Björn S. Böker, 36, ist seit dem 1. 8. 2008 neuer Leiter des VDI-Büros in Brüssel
Veranstaltungskalender
- Veranstaltungstermine von November 2008 bis Februar 2009
Nutzen Sie unser Archiv und recherchieren Sie in den Inhaltsverzeichnissen, Kurz- und Volltexten seit Ausgabe 01/2004
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