Ab dem 15. August 2018 werden nahezu alle elektrischen und elektronischen Geräte vom Elektro- und Elektronikgerätegesetz umfasst (Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten; kurz: ElektroG). Damit soll sichergestellt werden, dass mehr Altgeräte im Recycling landen. Nun müssen sich auch Hersteller von bislang noch nicht betroffenen Geräten registrieren und sich an den Entsorgungskosten beteiligen, beispielsweise Hersteller von Bekleidung und Möbeln mit elektrischen Funktionen. Ein weiteres Beispiel von Produkten, die bislang noch nicht erfasst waren, sind etwa Schuhe mit dauerhaft und fest eingebauter elektronischer Dämpfung oder mit Leuchtmitteln. Nicht betroffen sind nur explizit im Gesetz genannte Ausnahmen, z. B. Ausrüstungsgegenstände für einen Einsatz im Weltraum. Ab 1. Mai 2018 können Hersteller, die zukünftig neu unter die Vorschriften des ElektroG fallen, Registrierungsanträge bei der zuständigen stiftung elektro-altgeräte register (stiftung ear) stellen.
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7776 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2018 |
Veröffentlicht: | 2018-08-28 |
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: