DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7776.2017.01 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7776 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2017 |
Veröffentlicht: | 2017-03-10 |
Die Erteilung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung fordert gem. § 6 Abs. 1 Nr. 2 BImSchG auch die Beachtung anderer öffentlich-rechtlicher Vorschriften als solcher des Immissionsschutzrechts. Für die Praxis besonders bedeutsam sind die bauplanungsrechtlichen Vorgaben, mithin auch Festsetzungen eines Bebauungsplans. Diese sind gleichermaßen auch für immissionsschutzrechtlich nicht genehmigungsbedürftige Anlagen von Bedeutung. § 31 BauGB lässt Ausnahmen und Befreiungen von den Festsetzungen eines Bebauungsplans zu.
Die Baunutzungsverordnung (BauNVO) legt im Zusammenhang mit der DIN 18005 Maßstäbe für den Lärmschutz fest. Die historische Entwicklung in diesem Bereich zeigt den Wandel beim Immissionsschutz. Die Trennung von Flächen unterschiedlicher Nutzung war auch Grundlage der Charta von Athen 1933. Seitens der Stadtentwicklung zeichnet sich in ganz Europa seit 1998 und verstärkt seit 2003 ein Trend ab, der unter der Überschrift „Bewegung und Mobilität“ formuliert wird. Um nun der Gefahr eines verminderten Lärmschutzes zu begegnen, werden geplante Gesetzesnovellen in diesem Bereich gegenwärtig besonders unter die Lupe genommen. Mit der geplanten Novellierung des Baugesetzbuches eröffnen sich Chancen und Risiken für den Lärmschutz. Oftmals handelt es sich beim Lärmschutz um Richtwerte oder Orientierungswerte. Subjektive Wahrnehmung und individuelle Sensibilität können im Einzelfall erklären, dass Lärmbetroffene mit Darstellungen in den Lärmkarten und -berechnungen unzufrieden sind. Daher werden in diesem Beitrag auch einige gesellschaftliche und psychologische Aspekte beim Lärm berücksichtigt.
Die Stickstoffoxidbelastung in den Städten, insbesondere an verkehrsreichen Standorten, zählt zu den großen Herausforderungen in der Luftreinhaltung. Bei der Feinstaubproblematik konnte die Einführung der Umweltzone maßgeblich zur Belastungsminderung beitragen. Nunmehr ist eine Fortentwicklung der Umweltzone erforderlich, damit auch die NOx-Belastungen deutlich vermindert werden können.
Die Bestimmung und Bewertung von Stickstoffeinträgen in empfindliche FFH- Gebiete durch den Kfz-Verkehr für Genehmigungsplanungen hat in den letzten Jahren an Bedeutung zugenommen. Auf der Grundlage der Verkehrs- und Emissionsdaten der letzten Jahre wird die Spannbreite der jährlichen Änderungen des verkehrsbedingten Beitrags am Stickstoffeintrag beschrieben. Die Beurteilung der Stickstoffeinträge in FFH-Gebiete beziehen sich auf zukünftige Jahre; in dieser Zeitspanne wird der verkehrsbedingte Beitrag des luftseitigen Stickstoffeintrags insbesondere aufgrund der zu erwartenden Modernisierung der Fahrzeugflotte und der damit einhergehenden Reduzierung des Schadstoffausstoßes deutlich verringert. Diese Unterschiede stehen nicht im Verhältnis zu den diskutierten sehr geringen Abschneidekriterien, die für eine mögliche Planungsentscheidung mit und ohne Kumulationswirkung von Bedeutung sein können. Eine Übertragung und Anwendung der im jüngsten Urteil des OVG Münster genannten Minimalschwelle von 0.05 kg/(ha*a) auf Beiträge durch den Kfz-Verkehr ist aufgrund der geringen Belastbarkeit der reinen „Rechenwerte“ aus fachlicher Sicht nicht anzuraten.
+++ In Berlin fand Anfang Dezember die 87. Umweltministerkonferenz (UMK) statt. +++ Die Termine der Umweltministerkonferenzen für 2017 und 2018 +++
+++ Termine: Amtschef- und Umweltministerkonferenz +++ Termine: Bund/Länder Arbeitsgemeinschaft Immissionsschutz +++
+++ Maßstab für die Beurteilung der Wesentlichkeit von Geruchsimmissionen durch die Zivilgerichte Rechtsfolgen von der Überschreitung der Immissionswerte in der Geruchsimmissions-Richtlinie NRW +++
+++ EU und Afrika verstärken Zusammenarbeit bei Klimaschutz +++ Berater übergeben Empfehlungen für neue CO2-Emissionsprüfverfahren bei Autos +++ Saubere Energie für alle – Kommission macht Vorschläge für Zukunft der Energie- und Klimapolitik +++ Luftverschmutzung: Richtlinie legt neue Grenzwerte für die wichtigsten Schadstoffe fest +++ Mitgliedstaaten stimmen schärferen Abgastests unter realen Fahrbedingungen zu +++
+++ Jakub Brukwicki: Das bebauungsrechtliche Planungserfordernis. Schriften zum Öffentlichen Recht, Band 1335 +++ Prof. Dr. jur. Walter Frenz (Hrsg): EEG II – Anlagen und Verordnungen Kommentar +++ Dr. Roman Götze und Dr. Gernot-Rüdiger Engel: UIG – Umweltinformationsgesetz Kommentar +++ C. Popp, W. Bartolomaeus, F. Berka, J. Claussen-Seggelke, J. Gerlach, E. Heinrichs, D. Kupfer, J. Ortscheid, G. Rodehack: Lärmschutz in der Verkehrs- und Stadtplanung +++ Dr. Holger Schmitz und Dr. Maximilian Uibeleisen: Netzausbau – Planung und Genehmigung +++
+++ Statusreport „Ruß in luftgetragenem Feinstaub“ – VDI fordert flächendeckende Messung von Ruß im Feinstaub +++ Umwelt: Parlament unterstützt strengere Grenzwerte für Luftschadstoffe +++ Studie der Universität Hamburg zeigt: Reform des EU-Emissionshandels ist kontraproduktiv +++
+++ Elektromobilität volkswirtschaftlich klar im Vorteil +++ Umweltschädliche Subventionen im Verkehrssektor auf Rekordniveau +++ Was Rohstoffe spart, sollte billiger sein +++ Mantelverordnung zum Immissionsschutz +++ Luftqualität 2016: Stickstoffdioxid weiter Schadstoff Nummer 1 +++ Treibhausgasemissionen 2015 im zweiten Jahr in Folge leicht gesunken +++
+++ Weltweit größte Studie zeigt Zusammenhang zwischen chronischer Luftverschmutzung und Hypertonie +++ Weltschifffahrtsorganisation IMO beschließt weltweites Schwefellimit in Kraftstoffen ab 2020 +++ Unsachgemäßes Kühlgeräterecycling gefährdet europäische Klimaschutzziele: Umweltverbände DUH und ECOS fordern europaweit vorbildliche Entsorgungsstandards +++ VDI 3461 gibt Hinweise zur Errichtung und zum Betrieb von Vergasungsanlagen – Thermochemische Vergasung von Biomasse in Kraft-Wärme-Kopplung +++ Normenreihe DIN EN 19694 mit sechs neuen Teilen – Emissionen aus stationären Quellen – Bestimmung von Treibhausgasen (THG) aus energieintensiven Industrien +++ Bioaerosole und biologische Agenzien – Anlagenbezogene, umweltmedizinisch relevante Messparameter und Beurteilungswerte +++ Gesundheitsgefahr: Messung von ultrafeinen Partikeln in der Umwelt +++ Feinstaub weckt schlafende Viren in der Lunge +++
Ausgewählte Veranstaltungstermine von März bis Juni 2017
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