DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7776.2018.02 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7776 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2018 |
Veröffentlicht: | 2018-05-29 |
Die Lärmaktionsplanung des Eisenbahn-Bundesamtes steckt in einer Sackgasse. Der kommende Lärmaktionsplan enthält keine eigene Planung von Lärmminderungsmaßnahmen, obwohl die Lärmbelastung durch den Schienenlärm hoch ist. Da es für den Lärmaktionsplan derzeit im Immissionsschutzrecht und im Eisenbahnrecht an Anordnungsbefugnissen fehlt, auf deren Grundlage sich Maßnahmen zur Verminderung des Schienenlärms durchsetzen ließen, können aus ihm solche Maßnahmen nicht abgeleitet werden. Bemühungen, die Rechtslage zu ändern, sind in der Vergangenheit gescheitert. Die Perspektive für die Zukunft ist leider nicht besser.
Bei Maßnahmen in einem Aktionsplan gemäß der Umgebungslärmrichtlinie spielen die Kosten für die Umsetzung eine maßgebliche Rolle. Da die finanziellen Mittel insbesondere bei den betroffenen Städten und Gemeinden begrenzt sind, erfolgt eine Prioritätensetzung, bei der letztlich die Politik entscheiden muss. Im Rahmen solcher politischen Entscheidungen wird auch deutlich, welchen Stellenwert der Lärm gegenüber anderen Themen hat. Grundsätzliche Unterschiede ergeben sich naheliegenderweise zwischen ländlichen Gebieten und Ballungsgebieten, wobei letztere aufgrund des motorisierten Individualverkehrs gegenwärtig noch zusätzlich mit Problemen der Luftreinhaltung belastet sind.
Ab November 2015 kam es im Stadtgebiet und Einzugsbereich Bremen zu einem ersten Ausbruchsgeschehen von Legionellosen und ab Mitte Februar 2016 zu einer zweiten Häufung dieser Erkrankung. Bis zum Ende des Ausbruchs wurden unter den 45 Erkrankten drei Tote beklagt. Es wurden letztlich 50 Betriebe ermittelt, die zusammen etwa 100 Verdunstungskühler in der Stadt betreiben. Daneben wurden weitere mögliche Quellen ins Kalkül gezogen: unruhige Gewässer, Abwässer (besonders von Lebensmittelbetrieben), Waschanlagen für Kfz und Bahnwaggons, offene Kanalbaustellen usw. Aus diesem Quellenkataster wurde eine dreistufige Prioritätenliste und daraus eine Reihenfolge erstellt, nach der das Landesuntersuchungsamt (LUA) seine Untersuchungen vornahm.
Für Anlagen, die der 13. und 17. Verordnung zum Bundes- Immissionsschutzgesetz unterliegen, müssen die Emissionen von Quecksilber und seinen Verbindungen kontinuierlich gemessen und ausgewertet werden. Dieser Aufsatz richtet sind an Entscheidungsträger in der Umweltpolitik, an Messinstitute, die Funktionsprüfungen und Kalibrierungen kontinuierlich registrierender Messeinrichtungen durchführen, an Betreiber genehmigungspflichtiger Anlagen, die Quecksilber-Emissionen kontinuierlich ermitteln müssen, an Behörden, die derartige Anlagen zu überwachen haben und nicht zuletzt an die Entwickler und Hersteller von automatischen Quecksilber-Messeinrichtungen.
An zehn Messpunkten um einen Milchviehbetrieb wurde die Flechtenart Parmelia sulcata als Akkumulations-Bioindikator auf Expositionstafeln ausgebracht. Die Tafeln wurden für 125 Tage von November 2016 bis März 2017 in unterschiedlichen Entfernungen (zwischen 20 und 200 m) um den mit etwa 120 Milchkühen besetzten Außenklimastall aufgehängt. Zeitgleich fanden Ammoniakimmissionsmessungen mit Passivsammlern statt. Anschließend wurde der Stickstoffgehalt der Flechten mittels Elementaranalysator gemessen.
Reifen verlieren mit der Zeit an Substanz und setzen Kleinstpartikel in Form von Feinstaub oder Mikroplastik frei. Fraunhofer UMSICHT untersucht im Verbundprojekt „TyreWearMapping“ deutschlandweit den Einfluss von Reifenabrieb auf die Umwelt.
In einer epidemiologischen Studie wiesen Wissenschaftler des Universitätsklinikums Jena jetzt nach, dass sich das kurzfristige Risiko für einen Herzinfarkt auch erhöht, wenn der Stickoxidgehalt in der Umgebungsluft innerhalb von 24 Stunden rasch ansteigt.
Die fünf Oberbürgermeister der „Modellstädte zur Luftreinhaltung“ haben der Bundesregierung erste Vorschläge für Pilotvorhaben zur besseren Luftqualität unterbreitet. Dazu zählen unter anderem stärkere finanzielle Anreize zur Nutzung des ÖPNV und die Förderung von Fahrradverleihsystemen. Diese nannten die VertreterInnen der fünf Modellstädte Bonn, Essen, Herrenberg, Mannheim und Reutlingen bei einem Treffen unter der Leitung des Bundesumweltministeriums in Bonn.
Der SRU begrüßt das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts im Rechtsstreit zwischen der Deutschen Umwelthilfe und den Ländern Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen über die Luftreinhalteplanung in Stuttgart und Düsseldorf.
Die NO2-Konzentrationen in der Außenluft in Deutschland führen zu erheblichen Gesundheitsbelastungen. Dies zeigt eine Studie des Umweltbundesamts (UBA). Demnach lassen sich für das Jahr 2014 statistisch etwa 6.000 vorzeitige Todesfälle aufgrund von Herz-Kreislauf-Erkrankungen auf die NO2-Hintergrund-Belastung im ländlichen und städtischen Raum zurückführen. Die Studie zeigt außerdem: Die Belastung mit Stickstoffdioxid steht im Zusammenhang mit Krankheiten wie Diabetes mellitus, Bluthochdruck, Schlaganfall, der chronisch obstruktiven Lungenerkrankung (COPD) und Asthma.
Die Belastung der Luft mit Stickstoffdioxid (NO2) ist 2017 im Vergleich zum Vorjahr zurückgegangen. Die Zahl der Kommunen mit Grenzwertüberschreitungen nahm nach erster Schätzung von 90 auf 70 ab. Das zeigt die Auswertung der vorläufigen Messdaten der Länder und des Umweltbundesamtes (UBA). Dennoch: An rund 46 Prozent der verkehrsnahen Messstationen wurde der Grenzwert von 40 µg/m³ im Jahresmittel überschritten, an zwei Drittel dieser Stationen mit Werten von mehr als 45 µg/m³ sogar deutlich.
2016 wurden in Deutschland insgesamt 909,4 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente ausgestoßen. Das sind 2,6 Millionen Tonnen mehr als 2015 und die zweite Steigerung in Folge. Dies zeigen Berechnungen, die das Umweltbundesamt (UBA) jetzt an die EU berichtet hat. Die Emissionen des Verkehrs sind erneut angestiegen und liegen mit 166,8 Millionen Tonnen wieder oberhalb der Emissionen des Jahres 1990. Den größten Anteil mit 96 Prozent daran hat der Straßenverkehr, dessen Emissionen um 3,7 Millionen Tonnen angestiegen sind. Grund dafür ist, dass immer mehr Güter auf der Straße transportiert werden. Auch bleibt der Trend zu immer größeren und schwereren Autos ungebrochen.
Das Bundesverwaltungsgericht (BVG) in Leipzig hat entschieden, dass Fahrverbote rechtlich zulässig sind. Der VDI fordert die Politik, die Industrie und die Kommunen dazu auf, jetzt schnell gemeinsam Maßnahmen zu entwickeln und umzusetzen, damit die Stickstoffdioxidgrenzwerte deutschlandweit eingehalten werden können, denn technische Lösungen stünden bereit.
Mithilfe des Messfahrzeugs Mobilab wollen Forscher die Verteilung von Luftschadstoffen und deren Verursacher ermitteln. Erst damit könne geklärt werden, ob Maßnahmen wie ein Diesel-Fahrverbot sinnvoll seien.
Die öffentliche Übertragung der diesjährigen Fußball-Weltmeisterschaft kann auch in diesem Sommer wieder über die üblichen Ruhezeiten hinausgehen. Die Fans können die Spiele auch am späten Abend und zu Beginn der Nacht im Freien auf Großleinwänden verfolgen. Das Bundeskabinett beschloss dazu heute eine vom Bundesumweltministerium vorgelegte Verordnung, die für die Zeit der Fußball-Weltmeisterschaft in Russland Ausnahmen von den geltenden Lärmschutz-Regeln vorsieht.
Die Europäische Kommission hat zu einem zweiten hochrangigen Treffen zur Batterieentwicklung und -produktion in Europa eingeladen. Kommissionsvizepräsident Maroš Šefčovič und Vertreter aus EU-Mitgliedstaaten sowie von Finanzinstitutionen beraten über einen Fahrplan für eine EU-Batterieallianz.
Mit knapp 100 Mio. Euro neu bereitgestellten Finanzmitteln des EU-Umweltprogramms LIFE sollen weitere 2 Mrd. Euro zur Unterstützung von zehn großen Umwelt- und Klimaprojekten in acht Mitgliedstaaten mobilisiert werden. Die Mittel werden für Projekte in Belgien, Dänemark, Frankreich, Griechenland, Litauen, Malta, Schweden und Spanien bereitgestellt.
+++ Windenergieanlagen. 2. Auflage 2018 +++ Professor Dipl.-Ing. Siegfried Kalmbach (Hrsg.): Handbuch der Luftreinhaltung und des Lärmschutzes (Immissionsschutz und Anlagenzulassung) +++
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: