DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7776.2011.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7776 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2011 |
Veröffentlicht: | 2011-08-31 |
Richtwerte haben aus Sicht des umweltbezogenen Gesundheitsschutzes das Ziel, die Gesundheit der Bevölkerung bestmöglich vor nachteiligen Auswirkungen aus der Umwelt, z. B. Luftverunreinigungen, zu schützen. Obwohl Ozon als sekundärer Luftschadstoff nicht direkt emittiert wird und luftreinhaltepolitische Minderungsmaßnahmen in erster Linie auf die anthropogen bedingten Emissionen der gasförmigen Vorläufersubstanzen ausgerichtet sind, wurden Richtwerte für troposphärisches Ozon zum Zweck der gesundheitlichen Beurteilung im Rahmen der Luftgüteleitlinien der Weltgesundheitsorganisation/ WHO abgeleitet und als Maßgabe für den vorbeugenden Gesundheitsschutz etabliert. Die durchgeführte AirBase-Datenauswertung beurteilt die Belastung durch bodennahe Ozonkonzentrationen in ausgewählten Staaten Europas für den Zeitraum 2003 bis 2008 im Kontext des aktuellen Ozon-Richtwertes der WHO von 100 µg/m3. Dieser wird lediglich in zwei Staaten zu einem geringen Anteil, dafür aber kontinuierlich, ansonsten nur in seltenen Ausnahmenfällen erreicht bzw. eingehalten.
Mit der am 6. 1. 2011 in Kraft getretenen IED haben die BREFs und die darin beschriebenen Besten Verfügbaren Techniken (BVT) erheblich an Bedeutung gewonnen. Die BVT-Schlussfolgerungen als Ergebnis des Sevilla-Prozesses erlangen quasi rechtliche Verbindlichkeit und ihre Umsetzung in Grenzwerte wird konkretisiert. Gleichzeitig gibt die abnehmende Qualität einiger der zuletzt vorgelegten BREF-Entwurfsfassungen und die ins Stocken geratene Revision der BREFs zunehmend Anlass zur Besorgnis. Offensichtlich reichen die derzeitigen Strukturen und Regeln im Sevilla-Prozess nicht aus, um generell ein Mindestmaß an Qualität sicher zu stellen und die Arbeitsgruppenmitglieder aus Industrie und Mitgliedstaaten wenden in unverhältnismäßigem Um Umfang Zeit und Kosten auf, um diese Defizite zu kompensieren. Die derzeit laufende Überarbeitung des Regelwerkes für den Sevilla-Prozess blendet wichtige Themen, wie z. B. die Probleme bei der Rekrutierung von Experten für das europäische IVU-Büro, aus und eine echte Qualitätsdebatte wird von der EU-Kommission nicht zugelassen. Deutschland wird mit den Ergebnissen des Sevilla-Prozesses leben müssen. Hier erfolgt die Umsetzung der BVT bisher über das untergesetzliche Regelwerk, und es ist anzunehmen, dass Deutschland auch unter der IED den Weg über die "Allgemein bindenden Vorschriften" wählen wird. Aufgrund der neuen Verbindlichkeit der BVT-Schlussfolgerungen und der anspruchsvollen Umsetzungsfrist von vier Jahren ist davon auszugehen, dass sich aus deutscher Sicht die Gewichtungen zwischen dem Sevilla-Prozess und den nationalen Rechtsetzungsverfahren verschieben werden. Waren bisher die Ergebnisse des Sevilla- Prozesses nur eines von mehreren Kriterien für die Bestimmung des Standes der Technik und die nationale Novellierung, dann ist der Zusammenhang unter dem Regime der IED wesentlich konkreter und auch besser überprüfbar. Dieser Tendenz wird man sich in Deutschland auch im Hinblick auf die Mitwirkung am Sevilla-Prozess zu stellen haben.
Die Immissionen von NO2 und PM10 für die Jahre 2008 und 2009 wurden mit dem Handbuch für Emissionsfaktoren (HBEFA) modelliert. Die Ergebnisse der Modellberechnung zeigen, dass im Ruhrgebiet der regionale Hintergrund und der lokale Kfz-Verkehr die Hauptverursacher für die NOx-Belastung sind, während der regionale Hintergrund der Hauptverursacher für die PM10-Belastung ist. Die Belastung durch lokalen Kfz-Verkehr ist nach der Modellierung von 2008 bis 2009 für NOx deutlich abgesunken und für PM10 leicht reduziert. Auch die Streckenlänge mit Überschreitungen des Jahresgrenzwerts von 40 µg/m3 für NO2 und die Streckenlänge mit mehr als 35 Tage mit Tagesmittelwerten > 50 µg/m3 für PM10 sind 2009 gegenüber 2008 deutlich vermindert. Mit dem Vergleich der Belastungsänderungen innerhalb und außerhalb der Umweltzonen ist es klar, dass die Umweltzonen eine Minderung der Luftbelastung mit NOx und PM10 durch den lokalen Kfz-Verkehr bewirken. Weitere Maßnahmen im Verkehrsbereich sind trotzdem dringend geboten.
Die 39. BImSchV legt für NO2 ab dem 1. 1. 2010 Grenzwerte fest, die es einzuhalten gilt. Dies ist in vielen Städten zu einem Problem geworden, da trotz der in den vergangenen Jahren gesunkenen Emissionen die Belastung der Luft mit Stickstoffoxiden besonders hoch ist. Diese Arbeit analysiert die zeitliche Entwicklung des NO2/NOx-Verhältnisses in Baden-Württemberg. Dabei werden zunächst die Monatsmittelwerte im Zeitraum 1989-2009 und anschließend die unterschiedlichen Sommer-Winter-Verhältnisse in den beiden ausgewählten Jahren 2003 und 2009 betrachtet. Hierbei wird vor allem auf die Unterschiede hinsichtlich der verschiedenen Stationstypen (Zentren der Ballungsräume, Städtischer Hintergrund Ländlicher Hintergrund) eingegangen. Auf dieser Grundlage wird außerdem der Ox-Wert in dem Zeitintervall 1989-2009 analysiert.
An einigen Spotmessstellen in Baden-Württemberg wird der geltende NO2-Einstundenmittelwert von 200 µg/m3 deutlich mehr als die zugelassenen 18 Mal im Kalenderjahr überschritten. Der Jahresgrenzwert von 40 µg/m3 kann ebenfalls oftmals nicht eingehalten werden. An der Station Stuttgart Am Neckartor wurden für das Jahr 2008 die Randbedingungen und Ursachen untersucht, unter denen NO2-Immissionswerte über 200 µg/m3 auftraten.
Es konnte ermittelt werden, dass die NO2-Spitzen als meist mehrtägige Episoden mit regionaler Übereinstimmung an unterschiedlichen Messstationen zeitgleich auftraten. Diese Episoden wurden vor allem durch ungünstige meteorologische Bedingungen, wie niedrige Mischungsschichthöhen verursacht.
Eine deutliche Häufung der Überschreitungen des Kurzzeitgrenzwertes an den Werktagen und in den Vormittags- und Nachmittagsstunden zeigt den Einfluss des Verkehrs als Hauptemittenten an verkehrsnahen Standorten. Neben dem Verkehrsaufkommen und der Fahrzeuggeschwindigkeit hat vor allem der Verkehrsfluss einen Einfluss auf die örtliche Belastungssituation. Mit zunehmender Anzahl von Fahrzeugen, die einen Straßenabschnitt passieren, nehmen die gefahrenen Geschwindigkeiten aufgrund des zunehmend gestörten Verkehrsflusses ab. In der Folge kommt es zu höheren NO2-Immissionsbelastungen.
Ist das NO2-Niveau an einer Straße hoch, sind zudem die Ausbreitungsbedingungen vor Ort schlecht und treten meteorologisch ungünstige Situationen auf, so entstehen NO2-Spitzenbelastungen mit Werten über 200 µg/m3. Bei Stationen mit niedrigem NO2-Niveau treten diese Spitzen ebenfalls auf, führen i. d. R. jedoch nicht zu Überschreitungen.
Aktueller Überblick - Stand: Juli 2011
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