DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7776.2019.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7776 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2019 |
Veröffentlicht: | 2019-11-26 |
Die Geruchsimmissions-Richtlinie (GIRL) führt unter Nr. 4.4.7 aus, dass ein hinreichender Zusammenhang zwischen der Geruchsintensität und der Ausprägung der Geruchsbelästigung nicht nachgewiesen werden konnte. Im Regelfall spielt die Geruchsintensität bei der Bewertung von Geruchsimmissionen daher keine Rolle. Gleichzeitig wird unter Nr. 5 der GIRL dargelegt, dass eine Beurteilung der Geruchs-Immissionshäufigkeiten anhand der Immissionswerte nicht ausreichend ist, wenn u. a. Anhaltspunkte für außergewöhnliche Verhältnisse hinsichtlich Hedonik und Intensität der Geruchswirkung bestehen, so dass trotz Einhaltung der Immissionswerte schädliche Umwelteinwirkungen hervorgerufen werden oder trotz Überschreitung der Immissionswerte eine erhebliche Belästigung der Nachbarschaft oder der Allgemeinheit nicht zu erwarten ist.
In der europäischen Norm DIN EN 16841-2 „Bestimmung von Geruchsstoffimmissionen durch Begehungen, Teil 2: Fahnenmessung“ werden mit der statischen Fahnenmessung und der dynamischen Fahnenmessung zwei unterschiedliche Methoden aufgeführt. In Bezug auf die Fahnenausdehnung werden für die dynamische und statische Fahnenmessung der Anwendungsbereich und die Ergebnisse als gleichwertig angesehen. Bei beiden Varianten besteht eine Einzelmessung in der Bestimmung des Vorhandenseins oder Nichtvorhandenseins von erkennbarem Geruch zu einem bestimmten Zeitpunkt an einem bestimmten Messpunkt
Aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung und zur Erleichterung der Überwachung gibt es in verschiedenen Rechtsgebieten das Instrument der Bauartzulassung, Typgenehmigung oder allgemeinen Betriebserlaubnis. Charakteristisch dafür ist, dass anhand von technischen Beschreibungen und Zeichnungen geprüft wird, ob die Konstruktion und Beschaffenheit eines für einen bestimmten Zweck hergestellten Gerätes oder Produkts den für diesen Zweck geltenden Vorschriften entsprechen. Wird die Bauartzulassung, Typgenehmigung bzw. allgemeine Betriebserlaubnis erteilt, so bedarf es im Folgenden dann nicht mehr der Genehmigung für jedes einzelne Gerät bzw. Produkt. Rechtsgrundlage für Bauartzulassungen im Immissionsschutzrecht ist die Verordnungsermächtigung des § 33 BImSchG.
Diesel-Pkw der Abgasnormen Euro 3 bis 6a/b/c weisen im realen Fahrbetrieb nach wie vor deutlich erhöhte Stickstoffoxidemissionen auf. Die Emissionen liegen damit um ein Vielfaches über den Grenzwerten für den Labormesszyklus. Diesel-Pkw der Abgasnormen Euro 6d-TEMP halten die EU Grenzwertvorgaben dagegen auch im Realbetrieb ein. Das sind die Ergebnisse neuer Abgasmessungen an Fahrzeugen und verbesserter Berechnungen des Umweltbundesamtes (UBA) in Zusammenarbeit mit fünf weiteren europäischen Umwelt- und Verkehrsbehörden.
Wie gut ist die Luft, die wir atmen? Verlässliche und aktuelle Informationen dazu gibt es ab sofort in der kostenlosen und werbefreien Android- und iPhone-App „Luftqualität“ des Umweltbundesamtes (UBA). Die App stellt stündlich aktualisierte Daten für die gesundheitsgefährdenden Schadstoffe Feinstaub (PM10), Stickstoffdioxid und Ozon zur Verfügung. Die Daten stammen von über 400 Luftmessstationen aus ganz Deutschland.
Das Bundeskabinett hat den von Bundesumweltministerin Svenja Schulze vorgelegten Umweltbericht 2019 beschlossen. Der Bericht der Bundesregierung unter dem Namen „Umwelt und Natur als Fundament des sozialen Zusammenhaltes“ erläutert die wichtigsten umweltpolitischen Maßnahmen der vergangenen vier Jahre und zeigt den Handlungsbedarf auf.
Das Bundesumweltministerium (BMU) und der Verband der Chemischen Industrie (VCI) arbeiten seit 2010 an der Weiterentwicklung des sogenannten Human-Biomonitoring. Dabei geht es um die Entwicklung neuer Methoden, mit denen Chemikalien im menschlichen Körper nachgewiesen und gemessen werden können. Die Ausarbeitung der Analysemethoden ist aufwändig und benötigt Zeit. Deshalb wurde die Kooperation nun um weitere fünf Jahre bis 2025 verlängert. Die Partner wollen für bis zu 50 Chemikalien, die etwa über Lebensmittel, Luft, Kosmetika oder Gebrauchsgegenstände aufgenommen werden können, erstmals Messmethoden entwickeln. Damit soll anschließend die Belastung des menschlichen Organismus mit diesen Stoffen verlässlich gemessen werden.
Die deutschen Deponiebetreiber verpflichten sich dazu, die Treibhausgasemissionen aus Deponien deutlich abzusenken. Bis zum Jahr 2027 soll der Austritt des klimaschädlichen Methans schrittweise um eine Million Tonnen CO2-Äquivalente gemindert werden. Deponiegase werden in Deutschland in der Regel zur nachhaltigen Energiegewinnung genutzt. Dies soll nun intensiviert werden. Damit ist die Abfallwirtschaft der erste Wirtschaftssektor, für den eine konkrete Minderungsstrategie vorliegt, um die Ziele des Klimaschutzprogramms 2030 zu erreichen, das am 20. September vom Klimakabinett beschlossen werden soll.
Der neue Sonderbericht des Weltklimarats (IPCC) zeigt, dass der Klimawandel schon heute erhebliche Folgen für Ozeane und Eisgebiete hat. Er ist ein Appell an die Weltgemeinschaft, effektivere Klimaschutzmaßnahmen zu ergreifen, bevor gravierende Klimafolgen oder gar „Kipp-Punkte“ eintreten, die den Klimawandel zusätzlich beschleunigen. Die Risiken für Mensch und Natur werden mit zunehmender Erwärmung deutlich ansteigen.
Das Bundesumweltministerium hat heute seine neue Förderinitiative „KI-Leuchttürme für Umwelt, Klima, Natur und Ressourcen“ gestartet. Gesucht sind Projekte, die Künstliche Intelligenz nutzen, um ökologische Herausforderungen zu bewältigen und die beispielgebend sind für eine umwelt-, klima- und naturgerechte Digitalisierung. Dazu stehen aus dem Haushalt 2019 Fördermittel in Höhe von 27 Millionen Euro bereit.
Der international renommierte Nachhaltigkeitsforscher Dirk Messner wird zum 1. Januar 2020 neuer Präsident des Umweltbundesamtes. Das Bundeskabinett stimmte diesem Personalvorschlag von Bundesumweltministerin Svenja Schulze zu. Professor Messner tritt beim Umweltbundesamt die Nachfolge von Maria Krautzberger an, die zum Jahresende in den Ruhestand geht. Dirk Messner ist derzeit Direktor des „Institute for Environment and Human Security“ an der Universität der Vereinten Nationen in Bonn. Er ist zudem Ko-Vorsitzender des Wissenschaftlichen Beirats Globale Umweltveränderungen (WBGU) der Bundesregierung.
Die geltenden EU-Regeln zur Messung der Luftqualität werden in den Bundesländern sach- und rechtskonform angewendet. Das zeigt ein Gutachten des TÜV Rheinland, der im Auftrag des Bundesumweltministeriums die Standortauswahl von bundesweit 70 Stickstoffdioxid-Messstellen untersucht hat – darunter alle Messstellen, an denen 2017 der Jahresmittelwert für Stickstoffdioxid überschritten wurde. Das Ergebnis: 69 Messstellen bilden die Luftbelastung nach den geltenden EU-Regeln zur Messung von Luftschadstoffen ab.
Eine schnelle, zielgerichtete und wirksame Umsetzung der CO2-Bepreisung ist mit einer sozial-gerechten Ausgestaltung vereinbar. Zu diesem Ergebnis kommt eine neue Vergleichsstudie zur CO2-Bepreisung im Rahmen der bestehenden Energiesteuern. Der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE), der Deutsche Naturschutzring (DNR) und die Klima-Allianz Deutschland haben dafür sieben aktuelle Konzepte untersuchen lassen.
In zwölf bis 18 Kilometern Höhe über dem Mittleren Osten und Asien erstreckt sich die Asiatische Tropopausen-Aerosolschicht (ATAL). Diese Ansammlung von Aerosolen wurde 2011 zum ersten Mal im asiatischen Monsun nachgewiesen, ihre Zusammensetzung und Wirkung waren bisher jedoch nicht erforscht. Ein europäisches Konsortium von Wissenschaftlern konnte nun erstmals zeigen, dass diese Schicht aus kristallinem Ammoniumnitrat besteht.
Der Kreuzfahrtmarkt boomt und belastet trotz einzelner Verbesserungen die Luft und auch das Klima zunehmend. Das ist das Ergebnis des NABU-Kreuzfahrtrankings 2019, das der Umweltverband am 21.08.2019 in Hamburg vorstellte. Ein kleiner Teil der Flotte wird zwar zunehmend sauberer, das Gros der Branche setzt aber weiterhin auf Schweröl und verzichtet auf den Einsatz von Abgastechnik. Besonders verheerend schlägt die Klimabilanz der Schiffe zu Buche, die der NABU dieses Jahr zusätzlich in den Fokus nimmt.
Der Zeppelin NT ist wieder im Einsatz für die Jülicher Atmosphärenforschung: Im September werden bei Passagierflügen mit dem Luftschiff Spurengase und Feinstaub gemessen. Die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler verwenden die Daten zur Bestimmung der Luftqualität. Stationen und Flugziele des Zeppelins sind unter anderem Bonn, Köln und Mönchengladbach.
Die seit 2003 geltenden EU-Vorschriften zur Besteuerung von Energieerzeugnissen sind nicht mehr zeitgemäß und haben mit der Klima- und Energiepolitik der EU nicht Schritt gehalten. Während die EU-Staaten ambitionierte Klimaziele für das Jahr 2030 verabschiedet haben, spiegelt die Richtlinie zur Besteuerung von Energieerzeugnissen weder den aktuellen Mix an Energieprodukten auf dem Markt in der EU wider, noch gibt es einen Zusammenhang zwischen den Mindeststeuersätzen für Kraftstoffe und deren Energiegehalt und CO2-Emissionen.
Europe’s air is getting cleaner but persistent pollution, especially in cities, still damages people’s health and the economy. The European Environment Agency’s (EEA) new analysis on air quality shows that exposure to air pollution caused about 400,000 premature deaths in the European Union (EU) in 2016.
Die Europäische Kommission hat gegen Deutschland wegen des andauernden Verstoßes gegen die EU-Nitratrichtlinie ein Aufforderungsschreiben gemäß Artikel 260 des Vertrags von Lissabon übermittelt. Sie mahnt Deutschland erneut, das Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom Juni 2018 umzusetzen. „Es besteht für die deutschen Behörden dringender Handlungsbedarf. Die Wasserqualität in Deutschland zeigt keine Anzeichen für Besserung. Die Qualität des Grundwassers in Deutschland gehört zu den schlechtesten in Europa“, erklärte EU-Umweltkommissar Karmenu Vella in Brüssel.
Der Planfeststellungsbeschluss der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr vom 30. April 2018 für den Neubau der Bundesautobahn A 39 nördlich von Wolfsburg ist rechtswidrig und darf nicht vollzogen werden. So entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.
Das Oberverwaltungsgericht hat mit dem am 12. September verkündeten Urteil entschieden, dass der Luftreinhalteplan vom 1. April 2019 für die Stadt Köln rechtswidrig ist und das Land Nordrhein-Westfalen ihn deshalb fortschreiben muss. Nach derzeitigem Stand müssen Fahrverbote für Dieselfahrzeuge der Abgasnorm Euro 5/V und älter in den Luftreinhalteplan aufgenommen werden, um eine zügigere Einhaltung des Grenzwerts für Stickstoffdioxid jedenfalls an folgenden Messstellen zu erreichen: Clevischer Ring, Justinianstraße, Luxemburger Straße und Neumarkt. Welche konkreten Straßenabschnitte dafür gesperrt und welche Fahrzeuge von den Fahrverboten ausgenommen werden, muss die Bezirksregierung Köln prüfen und festlegen.
Der Entwurf einer Ersten Verordnung zur Änderung der Strahlenschutzverordnung enthält drei Kostentatbestände für Amtshandlungen des Bundesamtes für Strahlenschutz, für die bislang keine Kosten erhoben werden können. Mit der Verordnung wird die materiell-rechtliche Grundlage für die Kostenerhebung geschaffen.
+++ Mikroplastik in der Luft +++
Die Sektoren Strom und Mobilität zu verbinden, kann einige Herausforderungen der Energiewende bewältigen: Ökostrom ließe sich langfristig speichern, Kraftstoffe mit hoher Energiedichte wären kohlendioxidneutral nutzbar. Wie Sektorenkopplung aussehen kann, haben Forschungspartner des Kopernikus-Projektes P2X nun auf dem Gelände des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT) gezeigt und die ersten Liter Kraftstoff aus Kohlendioxid, Wasser und Ökostrom produziert.
Mit dem jetzt veröffentlichten Förderaufruf „Saubere Verbrennung von festen Biobrennstoffen in Kleinfeuerungsanlagen mit sehr geringen Schadstoffemissionen“ motiviert das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) dazu, Feuerungsanlagen für Holz- und andere Biobrennstoffe deutlich weiterzuentwickeln. Der an Hersteller und Forschungseinrichtungen adressierte Förderaufruf wird vom Projektträger Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e. V. (FNR) betreut, die Frist zur Einreichung von Projektvorschlägen endet am 31.3.2020.
Über 100 Teilnehmer von Behörden, Kommunen, Anlagenbetreibern und Beratungsunternehmen trafen sich zu der zweitägigen Fachtagung am 16./17. September 2019 in Berlin erneut zum intensiven fachlichen Austausch über den aktuellen Stand des Immissionsschutzes in der Planungs- und Genehmigungspraxis mit praxisbezogenen Vorträgen.
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