Bei Maßnahmen in einem Aktionsplan gemäß der Umgebungslärmrichtlinie spielen die Kosten für die Umsetzung eine maßgebliche Rolle. Da die finanziellen Mittel insbesondere bei den betroffenen Städten und Gemeinden begrenzt sind, erfolgt eine Prioritätensetzung, bei der letztlich die Politik entscheiden muss. Im Rahmen solcher politischen Entscheidungen wird auch deutlich, welchen Stellenwert der Lärm gegenüber anderen Themen hat. Grundsätzliche Unterschiede ergeben sich naheliegenderweise zwischen ländlichen Gebieten und Ballungsgebieten, wobei letztere aufgrund des motorisierten Individualverkehrs gegenwärtig noch zusätzlich mit Problemen der Luftreinhaltung belastet sind. Für eine Prioritätenliste in der Lärmminderungsplanung wird zunächst oft nur die Gesamtzahl der Betroffenen oberhalb eines Auslösewertes betrachtet. In einzelnen Fällen kann dies – subjektiv oder objektiv – zu Ungerechtigkeiten führen, abhängig von den betrachteten Lärmpegeln, Maßnahmen und Berechnungsverfahren.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7776.2018.02.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7776 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2018 |
Veröffentlicht: | 2018-05-29 |
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