Die Bestimmung und Bewertung von Stickstoffeinträgen in empfindliche FFH-Gebiete durch den Kfz-Verkehr für Genehmigungsplanungen hat in den letzten Jahren an Bedeutung zugenommen. Auf der Grundlage der Verkehrs- und Emissionsdaten der letzten Jahre wird die Spannbreite der jährlichen Änderungen des verkehrsbedingten Beitrags am Stickstoffeintrag beschrieben. Die Beurteilung der Stickstoffeinträge in FFH-Gebiete bezieht sich auf zukünftige Jahre; in dieser Zeitspanne wird der verkehrsbedingte Beitrag des luftseitigen Stickstoffeintrags insbesondere aufgrund der zu erwartenden Modernisierung der Fahrzeugflotte und der damit einhergehenden Reduzierung des Schadstoffausstoßes deutlich verringert. Diese Unterschiede stehen nicht im Verhältnis zu den diskutierten sehr geringen Abschneidekriterien, die für eine mögliche Planungsentscheidung mit und ohne Kumulationswirkung von Bedeutung sein können. Eine Übertragung und Anwendung der im jüngsten Urteil des OVG Münster genannten Minimalschwelle von 0.05 kg/(ha*a) auf Beiträge durch den Kfz-Verkehr ist aufgrund der geringen Belastbarkeit der reinen „Rechenwerte“ aus fachlicher Sicht nicht anzuraten.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7776.2017.01.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7776 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2017 |
Veröffentlicht: | 2017-03-10 |
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